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Ulrich Bäumlisberger · Unternehmensberatung

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Als ausgebildete und erfahrene Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI) unterstützen die Mitarbeiter der Ulrich Bäumlisberger · Unternehmensberatung Sie bei der Umsetzung des Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzgesetzes im gesamten Unternehmen. Für den Arbeitgeber ist es eine gesetzliche Verpflichtung nach §5 ASiG eine FASI zu bestellen. Durch unsere Betreuung erfüllen Sie die Anforderungen des Gesetzgebers und der Berufsgenossenschaften.

Nur wer in Sicherheit gut ist, ist in ALLEM gut!

Ähnliches gilt für Strahlenschutzbeauftragte (SSB) entsprechend Strahlenschutzverordnung (StrlSchV §15). Die StrlSchV schreibt allen Unternehmen, deren Mitarbeiter in fremden Anlagen (gemäß §15) tätig sind, die Stellung eines SSB vor. Wir übernehmen gerne für Sie die Aufgaben des externen Strahlenschutzbeauftragten gemäß StrlSchV §15 „Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen“.

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